Häufige Fragen & Antworten – smarthandwerk FAQ
Sie kommunizieren mittels der DATEV-Schnittstelle mit Ihrem Steuerbüro? Dann müssen Sie in Ihren Rechnungen zwingend das Datenfeld „Leistungserbringungsdatum“ in den Vor- oder Nachtext einbinden und das Datum korrekt angeben.
Die DATEV arbeitet aktuell mit Hochdruck daran Änderungen, die im Rahmen der zeitlich befristeten Senkung der Umsatzsteuer notwendig sind, umfassend zu berücksichtigen. Mit den kurzfristigen Anpassungen der Sachkonten (SKR 03 und SKR 04) wurden alle Konten beibehalten und lediglich die Steuersätze geändert.
Bedingt dieser Konstellation ist bei einer Übertragung an den Steuerberater über die DATEV-Schnittstelle eine Differenzierung, welcher Steuersatz in einer Rechnung verwendet wurde, nicht möglich. Daher wird in Zukunft in den DATEV-Programmen für die Ermittlung des verwendeten Steuersatzes das Datum der Leistungserbringung herangezogen. Ist dieses Datum nicht vorhanden, wird der Steuersatz der Rechnung anhand des Rechnungsdatum ermittelt und berechnet.
Für Kunden, die mit ihrem Steuerbüro eine (manuelle) Belegabgabe vereinbart haben, ist keine Anpassung erforderlich, da die Steuer auf den Belegen ausgewiesen wird.
In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie das Datenfeld in Ihrer Textvorlage einfügen und das Leistungserbringungsdatum korrekt ins Rechnungsdokument übernommen wird.
Die neue Version der Software blue:solution – smarthandwerk ist perfekt auf zukünftige Entwicklungen der Microsoft Betriebssysteme ausgerichtet und somit technisch mit Windows 10 / 11 kompatibel. Auch optisch ist blue:solution – smarthandwerk auf dem aktuellsten Stand der Darstellungsform und an das Aussehen der neuesten Office-Programme angelehnt.
Die neue Generation von blue:solution – smarthandwerk ist technisch kompatibel mit Windows 10 / 11 und auf die neuesten Hardwarekomponenten (z.B. 4K-Monitore) ausgelegt. Wenn Sie die neue Version von blue:solution – smarthandwerk nutzen wollen, können Sie ganz einfach ein Update in Auftrag geben. Nehmen Sie dazu bitte zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08 – 17 Uhr, Freitag 08 – 15 Uhr) mit unserem Vertrieb Kontakt auf. Telefon: 05971-914486-10, außerhalb der Bürozeiten gerne per E-Mail: vertrieb@bluesolution.de.
Auftragsbestätigungen können mit der Software smarthandwerk direkt über das Icon „Auftragsbestätigung“ erstellt werden. Dieses Icon findet der Anwender unter dem Menüpunkt „Dokumente“. Darüber hinaus können Auftragsbestätigungen unmittelbar aus in smarthandwerk erstellten Angeboten generiert werden. Einfach auf den Menüpunkt „Dokument“ klicken, dann „Umwandeln“ und „Auftragsbestätigung“ auswählen.
Unsere Software blue:solution – smarthandwerk lässt sich um die Sirados-Leistungstexte erweitern. Die Kalkulationsdaten für Handwerker sorgen in Angeboten oder Ausschreibungen für Gesetzeskonformität. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Aktivierung der Sirados-Daten finden Sie hier.
Wenn Sie blue:solution – smarthandwerk unter dem Betriebssystem Linux nutzen möchten, dann müssen Sie zur Cloud-Version unserer Handwerkersoftware greifen.
Leider macht das Betriebssystem Windows den „ProgramData“-Ordner standardmäßig unsichtbar, sodass Dateien entsprechend ausgeblendet werden. Um sich nun ausgeblendete Ordner anzeigen zu lassen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
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- Öffnen Sie einen beliebigen Ordner (oder den Windows Explorer) und gehen in den Reiter „Ansicht“.
- Auf der rechten Seite finden Sie nun einen Button „Optionen“. Hier wählen Sie den Menüpunkt „Ordner- und Suchoptionen ändern“ aus:
- Es öffnet sich ein neues Fenster. Gehen Sie hier auf „Ansicht“ und scrollen Sie runter zum Menüpunkt „Versteckte Dateien und Ordner“. Wenn die Option „Ausgeblendete Dateien, Ordner und Laufwerke anzeigen“ aktiv gesetzt wird, werden alle versteckten Ordner eingeblendet.