Die E-Rechnung wird Pflicht: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

  • Die Pflicht zum Empfangen von E-Rechnung wird 2025 in Deutschland eingeführt.

  • Verpflichtung gilt momentan nur für Rechnungen, die an andere Unternehmen oder Behörden gesendet oder von anderen Unternehmen empfangen werden.

  • Rechnungen an Privatkunden sind grundsätzlich nicht betroffen.

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Wichtige Fristen für die E-Rechnung

  • Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtet, ausschließlich elektronische Rechnungen an andere Unternehmen zu senden.

  • Ab Januar 2028 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen – unabhängig vom Umsatz.

E-Rechnung – Formate, Fristen & Lösungen

Wir zeigen Ihnen, welche E-Rechnungsformate für Ihren Betrieb wichtig sind, welche Fristen Sie im Blick behalten müssen und wie smarthandwerk Ihnen dabei hilft, die Vorgaben umzusetzen.

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Informationen zur E-Rechnung für Anwender von smarthandwerk

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Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Wir haben alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung mit smarthandwerk für Sie zusammengefasst. Kurz und knapp zeigen wir, wie Sie mit unserer Handwerkersoftware die Anforderungen der E-Rechnung problemlos meistern.

Im-/Export von E-Rechnungen

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