Allgemeine Geschäftsbedingungen – blue:solution – smarthandwerk (lokal)

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung der Software „smarthandwerk“ der blue:solution software GmbH, Albert-Einstein-Str. 12a, 48431 Rheine (nachfolgend „Anbieter“) und seiner Module zur lokalen Installation bei dem Kunden.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Softwareauslieferung und Installation

Der Anbieter liefert die Software an den Kunden entweder auf einem Datenträger aus oder stellt diese zum Download auf seiner Homepage oder nach Vereinbarung auf einem anderen Medium bereit. Dem Kunden werden die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsinformationen (Lizenzschlüssel und Log-In-Daten) zur Verfügung gestellt.
Neben der Software selbst stellt der Anbieter dem Kunden ein Benutzerhandbuch zur Ansicht im Hilfebereich der Software bereit.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter keine Installation der Software auf den Systemen des Kunden; für diese ist der Kunde allein verantwortlich.
Der Kunde ist auch allein dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendete Hardware die Systemanforderungen der Software erfüllt und seine Systemumgebung sämtliche übrigen Voraussetzungen (Kompatibilität) erfüllt um die Software ablaufen zu lassen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache

Der Vertrag kommt noch nicht zustande, wenn der Kunde seine Daten im Bestellformular eingegeben und dieses abgesendet hat. Darin liegt vielmehr ein Angebot des Kunden auf Vertragsschluss zu den angegebenen Bedingungen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt.
Der Vertragstext wird vom Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.
Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Bestellprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, kann der Kunde die an seinem Endgerät vorhandenen Funktionen nutzen, um die Darstellung seiner Eingaben zu vergrößern. Seine Eingaben kann der Kunde mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels seiner Maus und Tastatur korrigieren. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit vor Abschluss durch Klick auf den Button „abbrechen“ oder durch Schließen des Browsers abbrechen.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§ 4 Instandhaltung

Der Anbieter ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit (“Instandhaltung”) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software und ihrer Module bestimmt sich nach Maßgabe der anliegenden Leistungsbeschreibung sowie der Informationen unter https://bluesolution.de/smarthandwerk/module/.
Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.

§ 5 Rechteeinräumung

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr wird der Anbieter dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht einräumen, die Software in dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (“Sicherungskopie”) vorzunehmen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen.
Wird die Software dem Kunden per Download zur Verfügung gestellt, ist die Anfertigung einer Sicherungskopie nicht zulässig, soweit die Möglichkeit besteht, die Software vom Server des Anbieters erneut herunterzuladen.
Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software sowie die Sicherungskopie dieser einschließlich der Dokumentation und sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich der Anbieter in Verzug befindet.

§ 6 Demoversion

Der Kunde erhält die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Anfrage an den Anbieter, die Software und alle kompatiblen Module einmalig für 30 Tage kostenlos zu testen (Demoversion).
Im Rahmen der Nutzung der Demoversion erhält der Kunde die unter § 4 bezeichneten Rechte, beschränkt auf die Laufzeit der Demoversion.
Der Anbieter übernimmt für die Demoversion keine Gewährleistung. Die Mängelrechte sind ausgeschlossen.

§ 7 Miete

Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Software eine monatliche Vergütung in vereinbarter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.
Der vom Kunden geschuldete Mietzins („Lizenzgebühr“) ist im Voraus zu entrichten und wird am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Die Lizenzgebühr kann monatlich auf Rechnung gezahlt oder vom Anbieter automatisch bei dem Kunden im Lastschriftverfahren abgebucht werden.
Wird die Zahlungsart Rechnung gewählt, behält sich der Anbieter vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Wird die Zahlungsart Lastschrift gewählt, bucht der Anbieter den monatlich fälligen Betrag am Monatsanfang vom Konto des Kunden ab. Der Kunde erteilt dem Anbieter dazu bei Vertragsschluss eine entsprechende Einzugsermächtigung. Alternativ
(6) Es besteht zudem jetzt die Möglichkeit, eine Basisversion für 25,-/Monat zu erwerben, die direkt über ein Online-Shop-System gebucht werden kann und über Paypal abgerechnet wird.
§ 8 Obhutspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.
Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, den Originaldatenträger, alle vorhandenen Kopien der Software einschließlich der Sicherungskopie sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.
§ 9 Gewährleistung
Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde hat dem Anbieter den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Haftung; Freistellung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:
bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (“Kardinalpflicht”), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag hat eine anfängliche feste Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen Monat, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter oder Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
Der Anbieter ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt,
wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des § 4 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn der Anbieter diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat;
wenn der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug befindet;
wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Lizenzgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Lizenzgebühr für zwei Monate erreicht.
Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 13 Abweichende Bedingungen für smarthandwerk-Module

Der Kunde kann im Rahmen des Vertrages über die Bereitstellung der Software smarthandwerk optionale sog. Module (z. B. Erweiterungen und Schnittstellen) hinzubuchen und abbestellen. Voraussetzung ist stets ein wirksamer Vertrag über die Bereitstellung der Software smarthandwerk selbst. Hinsichtlich dieser optionalen Module gelten die nachfolgenden abweichenden Bestimmungen.
Module können jederzeit durch den Kunden hinzugebucht werden. Die monatliche Lizenzgebühr erhöht sich entsprechend der im Angebot verzeichneten Preise.
Hinzugebuchte Module können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Wird ein Modul gekündigt, so verringert sich die monatliche Lizenzgebühr ab dem nächsten Monat entsprechend.

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeine Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund (z. B. Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage) zu ändern.
Die jeweilige Änderung wird der Anbieter dem Kunden spätestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.
Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.