Allgemeine Geschäftsbedingungen blue:solution – smarthandwerk (cloud)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung der Software „smarthandwerk“ (nachfolgend „Software“) der blue:solution software GmbH, Albert-Einstein-Str. 12a, 48431 Rheine (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Bereitstellung von Software und Speicherplatz

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet.
(2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der anliegenden Leistungsbeschreibung und den Informationen unter https://bluesolution.de/smarthandwerk/module/.
(3) Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Der Anbieter ist jedoch nicht zur Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
(4) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
(5) Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
(6) Der Anbieter wird Maßnahmen zum Schutz der Daten (Backups) vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
(7) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

§ 3 Support und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2) Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 95 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(3) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
(4) Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Donnerstag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, gewährleistet (Servicezeiten).

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

§ 5 Rechteeinräumung

(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern und den vereinbarten Funktionsumfang das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht, die Software nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

§ 6 Demoversion

(1) Der Kunde erhält die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Anfrage an den Anbieter, die Software und alle kompatiblen Module einmalig für 30 Tage kostenlos zu testen (Demoversion).
(2) Im Rahmen der Nutzung der Demoversion erhält der Kunde die unter § 5 bezeichneten Rechte, beschränkt auf die Laufzeit der Demoversion.
(3) Der Anbieter übernimmt für die Demoversion keine Gewährleistung. Die Mängelrechte sind ausgeschlossen.

§ 7 Vergütung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Bereitstellung der Software eine monatliche Vergütung in vereinbarter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.
(2) Der vom Kunden geschuldete Mietzins („Lizenzgebühr“) ist im Voraus zu entrichten und wird am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
(3) Für die Zahlung der Lizenzgebühr kann der Kunde aus den Zahlungsarten Rechnung, Lastschrift und PayPal (nur für die Basisversion, die über den Online-Shop des Anbieters gebucht wurde) wählen.
(4) Wird die Zahlungsart Rechnung gewählt, behält sich der Anbieter vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
(5) Wird die Zahlungsart Lastschrift gewählt, bucht der Anbieter den monatlich fälligen Betrag am Monatsanfang vom Konto des Kunden ab. Der Kunde erteilt dem Anbieter dazu bei Vertragsschluss eine entsprechende Einzugsermächtigung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Sollte der Kunde Mängel an der Software feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftung; Freistellung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Rechtsmängel und Freistellung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine anfängliche feste Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen Monat, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter oder Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
(3) Der Anbieter ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, – wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des § 5 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn der Anbieter diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat;- wenn der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug befindet;- wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Lizenzgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Lizenzgebühr für zwei Monate erreicht.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund (z. B. Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage) zu ändern.
(2) Die jeweilige Änderung wird der Anbieter dem Kunden spätestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
(2) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.
(3) Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.